Datenschutz und Google Analytics

Geposted am 20 September 2011 in Allgemeines, Buch Updates, News − Tags:

Endlich gibt es eine Lösung für die datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics. Die ist gewohnt bürokratisch und für den normalen Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen. Trotzdem muss man die erforderlichen Schritte natürlich brav umsetzen, um nicht den Zorn von abmahnwütigen Anwälten auf sich zu ziehen. Gehen wir das ganze Prozedere also Schritt für Schritt durch:

  1. Der Datenschutzhinweis auf die Nutzung von Google Analytics in der Webseite muss mit einem Link zu den Browser-Add-ons zur Deaktivierung von Analytics ergänzt werden.
  2. Das Anonymisierungs Tag muss in den Code eingebaut werden.
  3. Man beauftragt Google offiziel zur Auftragsdatenverarbeitung. Zu diesem Zweck muss ein von Google vorgefertigter Vertrag mit einem frankierten Rückumschlag an Google geschickt werden. Das PDF gibt es hier.
  4. Jetzt kommt der schönste Teil: Die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass Daten, die bisher über Google Analytics erfasst wurden, gelöscht werden müssen. Im Klartext heißt das, man muss sein bestehendes Profil löschen und durch ein neues ersetzen.

Gratuliere, jetzt sind alle Schritte erledigt und als Websitebetreiber darf man Analytics ganz offiziell nutzen! Ich enthalte mich jeden Kommentars, weise aber darauf hin, dass ich nun endlich das Gefühl habe, mich sicher im Netz bewegen zu können…

Einen guten Artikel zu dem Thema gibt es bei ZDNet.

Tiny URL für diesen Post: http://tinyurl.com/6ctg8vl